Förderung Heizung 2026
Seit Juli 2026 gelten neue Regeln: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das GEG abgelöst, und die KfW-Heizungsförderung wurde angepasst. Hier der aktuelle Stand. Deshalb klären wir die Förderung für Ihre Heizung, bevor Sie den Antrag stellen.
KfW 458: 30 % Grundförderung plus Boni
Antrag vor Beginn – Vertrag mit Bedingung
BAFA: 15 % für Heizungsoptimierung

Heizungspumpe im Heizungskeller
KfW 458
Gefördert werden zum Beispiel Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse- und Hybridanlagen. Stand: Oktober 2026.
30 %
Grundförderung
16 %
Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich)
bis 40 %
Einkommensbonus für Selbstnutzer (gestaffelt nach Haushaltseinkommen)
max. 70 %
Höchstsatz, bei Einkommen bis 30.000 € bis 80 %
28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Mindestinvestition 300 € brutto.
Bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 40 %, bis 40.000 €: 30 %, bis 50.000 €: 10 %. Pro Kind unter 18 im Haushalt steigt die Grenze um 10.000 €.
Quellen:
KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026
KfW-Pressemitteilung vom 21.07.2026
Wichtig
Zuerst schließen Sie mit uns einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (die Förderzusage). Danach stellen Sie den Antrag bei der KfW. Erst dann darf mit den Arbeiten begonnen werden.
Wer vorher einen unbedingten Vertrag schließt oder mit den Arbeiten beginnt, riskiert die Förderung. Wir berücksichtigen die Bedingung im Angebot.
Angebot mit Förderbedingung
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Antrag bei der KfW
Einbau nach Antragstellung
Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch und ähnliche Maßnahmen an bestehenden Anlagen: 15 % Förderung, Mindestinvestition 300 € brutto. Die Anlage muss älter als 2 Jahre sein, fossile Anlagen höchstens 20 Jahre alt.
Seit 29. Juli 2026 gilt statt des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Pflicht, beim Heizungstausch 65 % erneuerbare Energien zu nutzen, ist damit entfallen – die Heizungsart ist wieder frei wählbar.
Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen sieht das Gesetz ab 2029 steigende Mindestanteile an Bio-Brennstoffen vor. Wir beraten Sie, was das für Ihre Entscheidung bedeutet. Stand: Oktober 2026.
Quellen:
BAFA: Heizungsoptimierung
Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Häufige Fragen
In der Regel nicht. Gefördert werden Anlagen mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse. Deshalb sollten Sie die Förderung für die Heizung immer vor dem Start der Arbeiten klären.
Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- bzw. Biomasseheizung ersetzen. Der Bonus beträgt aktuell 16 % und sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich.
Für Wärmepumpen sind Änderungen angekündigt, aber noch nicht in Kraft. Wir informieren Sie im Gespräch über den jeweils aktuellen Stand.
Wir erstellen das Angebot mit der nötigen Bedingung und liefern die technischen Angaben. Den Antrag stellen Sie bei der KfW; eine Steuer- oder Rechtsberatung leisten wir nicht.
Mit dem Heizungs-Check bereiten wir den Termin vor Ort optimal vor. Außerdem erklären wir Ihnen die Schritte zur Förderung Ihrer Heizung im Gespräch.