Legionellen in Karlsruhe
Legionellen vermehren sich in warmem, stehendem Wasser. Für größere Warmwasseranlagen in vermieteten Gebäuden gibt die Trinkwasserverordnung Untersuchungen vor. Deshalb helfen wir Vermietern, wenn bei der Prüfung auf Legionellen in Karlsruhe Maßnahmen nötig werden.
Prüfung der Warmwasseranlage und Temperaturen
Maßnahmen bei Überschreitung des Maßnahmenwerts
Sanierung von Leitungen und Speichern

Trinkwasserverordnung
Die Regeln gelten für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, wenn Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird – Vermietung zählt dazu.
> 400 l
Speicher-Trinkwassererwärmer – oder mehr als 3 l in einer Leitung zum Zapfpunkt
alle 3 Jahre
Untersuchung bei gewerblicher Tätigkeit (z. B. Vermietung)
100 KBE
pro 100 ml: technischer Maßnahmenwert
60 / 55 °C
Speicheraustritt / Zirkulation nach DVGW-Regelwerk
Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Stand: Oktober 2026.
Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: Trinkwasserverordnung und Legionellen
DVGW: Legionellen
Umweltbundesamt: Empfehlung systemische Untersuchung auf Legionellen (2025)
Bei Überschreitung
Wird der technische Maßnahmenwert erreicht oder überschritten, muss der Betreiber unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, eine Risikoabschätzung mit Ortsbesichtigung durchführen lassen und die Mieter informieren.
Wir unterstützen technisch: Wir prüfen Temperaturen, Zirkulation und selten genutzte Leitungsteile und setzen die nötigen Maßnahmen um – etwa hydraulischen Abgleich der Zirkulation, Rückbau von Totleitungen oder Speichertausch.
Temperaturen an Speicher und Zirkulation messen
Totleitungen und Stagnation beseitigen
Zirkulation einregulieren
Speicher und Leitungen sanieren

Häufige Fragen
Nein, Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Trotzdem sollten Warmwassertemperaturen eingehalten werden. Deshalb sollten Vermieter die Prüffristen für Legionellen in Karlsruhe im Blick behalten.
Die Probennahme und Untersuchung übernimmt ein zugelassenes Labor. Wir kümmern uns um die technischen Maßnahmen an der Anlage.
Nach DVGW-Regelwerk 60 °C am Austritt des Speichers und mindestens 55 °C in der Zirkulation. Kaltwasser sollte unter 25 °C bleiben.
Ob Wasser, Kalk oder Feuchtigkeit – wir sehen uns die Situation vor Ort an. Außerdem erklären wir, welche Pflichten bei Legionellen in Karlsruhe für Ihr Haus gelten.