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Legionellen in Karlsruhe

Legionellen in Karlsruhe – Pflichten für Vermieter und was wir tun

Legionellen vermehren sich in warmem, stehendem Wasser. Für größere Warmwasseranlagen in vermieteten Gebäuden gibt die Trinkwasserverordnung Untersuchungen vor. Deshalb helfen wir Vermietern, wenn bei der Prüfung auf Legionellen in Karlsruhe Maßnahmen nötig werden.

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Prüfung der Warmwasseranlage und Temperaturen

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Maßnahmen bei Überschreitung des Maßnahmenwerts

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Sanierung von Leitungen und Speichern

Regenbrause mit laufendem Wasser

Trinkwasserverordnung

Legionellen in Karlsruhe: Wer muss untersuchen lassen?

Die Regeln gelten für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, wenn Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird – Vermietung zählt dazu.

> 400 l

Speicher-Trinkwassererwärmer – oder mehr als 3 l in einer Leitung zum Zapfpunkt

alle 3 Jahre

Untersuchung bei gewerblicher Tätigkeit (z. B. Vermietung)

100 KBE

pro 100 ml: technischer Maßnahmenwert

60 / 55 °C

Speicheraustritt / Zirkulation nach DVGW-Regelwerk

Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Stand: Oktober 2026.

Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: Trinkwasserverordnung und Legionellen
DVGW: Legionellen
Umweltbundesamt: Empfehlung systemische Untersuchung auf Legionellen (2025)

Bei Überschreitung

Was zu tun ist, wenn der Maßnahmenwert erreicht wird

Wird der technische Maßnahmenwert erreicht oder überschritten, muss der Betreiber unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, eine Risikoabschätzung mit Ortsbesichtigung durchführen lassen und die Mieter informieren.

Wir unterstützen technisch: Wir prüfen Temperaturen, Zirkulation und selten genutzte Leitungsteile und setzen die nötigen Maßnahmen um – etwa hydraulischen Abgleich der Zirkulation, Rückbau von Totleitungen oder Speichertausch.

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Temperaturen an Speicher und Zirkulation messen

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Totleitungen und Stagnation beseitigen

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Zirkulation einregulieren

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Speicher und Leitungen sanieren

Haustechnik: Heizungsverteiler mit Pumpen, Manometern und Absperrventilen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Legionellen in Karlsruhe

Muss ich als Vermieter eines Einfamilienhauses testen lassen?

Nein, Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Trotzdem sollten Warmwassertemperaturen eingehalten werden. Deshalb sollten Vermieter die Prüffristen für Legionellen in Karlsruhe im Blick behalten.

Wer nimmt die Proben?

Die Probennahme und Untersuchung übernimmt ein zugelassenes Labor. Wir kümmern uns um die technischen Maßnahmen an der Anlage.

Welche Temperaturen sind empfohlen?

Nach DVGW-Regelwerk 60 °C am Austritt des Speichers und mindestens 55 °C in der Zirkulation. Kaltwasser sollte unter 25 °C bleiben.

Fragen zur Haustechnik? Wir beraten Sie.

Ob Wasser, Kalk oder Feuchtigkeit – wir sehen uns die Situation vor Ort an. Außerdem erklären wir, welche Pflichten bei Legionellen in Karlsruhe für Ihr Haus gelten.

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