Förderung für die Badsanierung
Für barrierereduzierende Umbauten gibt es Zuschüsse und Kredite, außerdem können Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Hier finden Sie den aktuellen Stand. Deshalb prüfen wir die Förderung schon bei der Planung Ihrer Badsanierung.
Stand: Oktober 2026, mit Quellen
Anträge vor Beginn der Arbeiten stellen
Wir stellen Ihnen ein Angebot für den Antrag zusammen

Bodengleiche Dusche – typische Maßnahme beim barrierefreien Umbau
Übersicht
Stand: Oktober 2026.
Bei anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – zum Beispiel eine bodengleiche Dusche.
Bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 16.720 € (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Kredit „Altersgerecht Umbauen“ für Maßnahmen zur Barrierereduzierung.
Bis 50.000 € je Wohneinheit, Antrag über die Hausbank vor Vorhabenbeginn.
Der Zuschuss für Barrierereduzierung war 2026 wieder geöffnet.
Seit 31.07.2026 Antragsstopp, weil die Mittel für 2026 ausgeschöpft sind. Ob es 2027 weitergeht, ist offen.
Nach § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, von der Steuer abziehen.
Voraussetzung: Rechnung und Zahlung per Überweisung. Nicht für Maßnahmen, die bereits öffentlich gefördert werden.
Quellen:
KfW: Antragsstopp 455-B (31.07.2026)
KfW-Merkblatt 159
Pflegekasse: Antrag Wohnumfeldverbesserung (Beispiel IKK BB, 2026)
Deutsche Handwerks Zeitung: Steuerbonus Handwerkerleistungen
So gehen Sie vor
Fast alle Programme haben eine Regel gemeinsam: Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Auftrag erteilt oder mit den Arbeiten begonnen wird. Deshalb erstellen wir Ihnen zuerst ein Angebot, mit dem Sie den Antrag stellen können.
Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Bitte prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Bedingungen bei der Pflegekasse oder KfW. Eine Rechts- oder Steuerberatung können wir nicht leisten.
Termin vor Ort und Aufmaß
Angebot für den Förderantrag
Antrag bei Pflegekasse bzw. Hausbank
Zusage abwarten, dann Auftrag
Umbau, Rechnung, Nachweis

Häufige Fragen
Grundsätzlich können verschiedene Programme kombiniert werden, solange keine Kosten doppelt gefördert werden. Klären Sie die Kombination vorab mit Pflegekasse und Hausbank. Ob sich mehrere Förderungen für die Badsanierung kombinieren lassen, prüfen wir im Einzelfall.
Ja, in der Regel. Wer vorher beauftragt oder beginnt, riskiert die Förderung.
Nein. Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material.
Erzählen Sie uns, was Sie vorhaben – wir melden uns mit einem Terminvorschlag. Außerdem klären wir im Gespräch, welche Förderung für Ihre Badsanierung infrage kommt.