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Förderung für die Badsanierung

Förderung für die Badsanierung – was 2026 möglich ist

Für barrierereduzierende Umbauten gibt es Zuschüsse und Kredite, außerdem können Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Hier finden Sie den aktuellen Stand. Deshalb prüfen wir die Förderung schon bei der Planung Ihrer Badsanierung.

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Stand: Oktober 2026, mit Quellen

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Anträge vor Beginn der Arbeiten stellen

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Wir stellen Ihnen ein Angebot für den Antrag zusammen

Barrierefreie Badezimmer: großzügige Dusche mit Glasabtrennung und flachem Einstieg

Bodengleiche Dusche – typische Maßnahme beim barrierefreien Umbau

Übersicht

Förderung der Badsanierung im Überblick

Stand: Oktober 2026.

Pflegekasse

Bei anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – zum Beispiel eine bodengleiche Dusche.

Bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 16.720 € (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

KfW-Kredit 159

Kredit „Altersgerecht Umbauen“ für Maßnahmen zur Barrierereduzierung.

Bis 50.000 € je Wohneinheit, Antrag über die Hausbank vor Vorhabenbeginn.

KfW-Zuschuss 455-B

Der Zuschuss für Barrierereduzierung war 2026 wieder geöffnet.

Seit 31.07.2026 Antragsstopp, weil die Mittel für 2026 ausgeschöpft sind. Ob es 2027 weitergeht, ist offen.

Steuerbonus Handwerker

Nach § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, von der Steuer abziehen.

Voraussetzung: Rechnung und Zahlung per Überweisung. Nicht für Maßnahmen, die bereits öffentlich gefördert werden.

Quellen:
KfW: Antragsstopp 455-B (31.07.2026)
KfW-Merkblatt 159
Pflegekasse: Antrag Wohnumfeldverbesserung (Beispiel IKK BB, 2026)
Deutsche Handwerks Zeitung: Steuerbonus Handwerkerleistungen

So gehen Sie vor

Schritt für Schritt zur Förderung Ihrer Badsanierung

Fast alle Programme haben eine Regel gemeinsam: Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Auftrag erteilt oder mit den Arbeiten begonnen wird. Deshalb erstellen wir Ihnen zuerst ein Angebot, mit dem Sie den Antrag stellen können.

Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Bitte prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Bedingungen bei der Pflegekasse oder KfW. Eine Rechts- oder Steuerberatung können wir nicht leisten.

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Termin vor Ort und Aufmaß

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Angebot für den Förderantrag

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Antrag bei Pflegekasse bzw. Hausbank

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Zusage abwarten, dann Auftrag

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Umbau, Rechnung, Nachweis

Dusche mit Glasabtrennung und dunklen Fliesen in Marmoroptik

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Förderung der Badsanierung

Kann ich Pflegekasse und KfW kombinieren?

Grundsätzlich können verschiedene Programme kombiniert werden, solange keine Kosten doppelt gefördert werden. Klären Sie die Kombination vorab mit Pflegekasse und Hausbank. Ob sich mehrere Förderungen für die Badsanierung kombinieren lassen, prüfen wir im Einzelfall.

Muss ich den Antrag vor dem Auftrag stellen?

Ja, in der Regel. Wer vorher beauftragt oder beginnt, riskiert die Förderung.

Gilt der Steuerbonus auch für Material?

Nein. Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material.

Ihr neues Bad beginnt mit einem Gespräch

Erzählen Sie uns, was Sie vorhaben – wir melden uns mit einem Terminvorschlag. Außerdem klären wir im Gespräch, welche Förderung für Ihre Badsanierung infrage kommt.

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